Als Flambieren bezeichnet man das Übergießen eines Gerichts mit einer hochprozentigen Spirituose. Diese wird dann angezündet, wodurch das Aroma der Spirituose auf das Gericht übergeht und den Geschmack verfeinert.
Geeignet zum Flambieren sind Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mindestens vierzig Volumenprozent, wie Rum, Weinbrand oder Branntwein. Bei einem niedrigeren Alkoholgehalt lässt sich die Spirituose nicht richtig entflammen. Die Spirituose wird in einem Flambierpfännchen entzündet und über das Gericht gegeben.